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Unsere Aufgaben und Befugnisse als WEG-Verwalter ergeben sich im Einzelnen aus dem Wohnungseigentumsgesetz (insbesondere aus den §§ 27 und 28), der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer bzw. des Verwaltungsbeirates.
Wir werden alles tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung in technischer, ökologischer und kaufmännischer Hinsicht notwendig ist und sichern Ihnen zu, unsere Aufgaben und Pflichten mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen.
Wir verfügen über beste Referenzen von Banken, Anwälten, Notaren und sehr zufriedenen Eigentümern, für die wir schon seit über 30 Jahren Hausverwaltungen durchführen.
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