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WEG-Verwaltung

Immobilienverwaltung

Wir erstellen mindestens einmal jährlich folgende Ausfertigungen für die Wohnungseigentümer:


einen Wirtschaftsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für das kommende Jahr
einen Einzelwirtschaftsplan für jeden Eigentümer für das kommende Jahr
eine detaillierte Jahresabrechnung für jede Wohneinheit und Garage bzw. jeden Stellplatz für das Wirtschaftsjahr
eine detaillierte Rücklagenkontoabrechnung mit Auflistung aller ausgeführten Reparaturen
eine Bescheinigung für das Finanzamt über gezahlte Reparaturkosten und einbehaltene Zinsabschlagsteuer je Wohneinheit
eine Bescheinigung gem. § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen)
eine Auflistung der Zahlungsrückstände von Miteigentümern

Wir garantieren Ihnen, dass Ihnen die jährliche Hausgeldabrechnung zwischen Januar und Mai des darauffolgenden Jahres zugestellt wird.
Diese Abrechnung ist außerordentlich übersichtlich gestaltet und auch für Laien sehr gut verständlich. Die Kontenverwaltung (Buchführung) erfolgt über unsere hauseigene, moderne Datenverwaltungsanlage mit einem professionellen Hausverwaltungsprogramm. Zwischenabrechnungen sind zu jedem Stichtag möglich.
Selbstverständlich besteht eine Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung.

Wir überwachen unsererseits den pünktlichen Eingang der von den Wohnungseigentümern zu leistenden Zahlungen. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs ist es uns auch möglich, den Eigentümern die Zahlung des Hausgeldes per Lastschrift anbieten zu können.

Neben der kaufmännischen ist die technische Verwaltung ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeiten.
Durch die regelmäßigen Kontrollgänge einer unserer fest angestellten Mitarbeiter für die technische Verwaltung können wir gewährleisten, dass das verwaltete Haus in einem technisch guten, funktionsfähigen Zustand gehalten wird. Erforderliche Arbeiten werden von uns wie folgt veranlasst:


Kleinere Reparaturen werden direkt von der Hausverwaltung in Auftrag gegeben
Bei Renovierungen oder Reparaturen größeren Umfangs werden wir stets die Zustimmung der Eigentümer bzw. des Verwaltungsbeirates einholen.
Dringende Reparaturen werden zur Vermeidung größerer Schäden sofort behoben, wobei im Falle eines Versicherungsschadens die entsprechenden Formalitäten von uns kostenfrei abgewickelt werden.

Bei umfangreichen Arbeiten werden mehrere Angebote eingeholt. Die Auftragsvergabe erfolgt unter strengen kaufmännischen Gesichtspunkten. Die ausgeführten Arbeiten werden überprüft, Auftrag und Rechnung verglichen und erst nach deren Begutachtung bezahlt.

Jedem Eigentümer gewähren wir jederzeit Einsicht in die Konten und Unterlagen des verwalteten Hauses. Wie im Gesetz vorgeschrieben, führen wir jährlich mindestens eine Eigentümerversammlung durch.