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Mietsonderverwaltung

Sondereigentumsverwaltung

Jeder Eigentümer einer von uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft kann zusätzlich zur WEG-Verwaltung seine Wohnung vollständig im Rahmen einer sogenannten Sondereigentumsverwaltung (Mietverwaltung) verwalten lassen. Hierbei übernehmen wir für Sie unter anderem:


Neuvermietung der gekündigten Wohnung
Entgegennahme von Kündigungen der Mieter
Kündigungsbestätigung an Mieter
Kündigungsmitteilung an den Eigentümer
Abnahme der Wohnung (mit Protokoll) vom ausziehenden Mieter
Angebotseinholung und Auftragsvergabe für Renovierungen bei Mieterwechsel
Kautionsabrechnung mit dem ausziehenden Mieter
Übergabe der Wohnung (mit Protokoll) an den einziehenden Mieter
Aufstellen des Wirtschaftsplanes
Erstellung der Abrechnungen für Mieter und Vermieter nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
Mahnverfahren bei Zahlungsverzug des Mieters
Überwachen der Einhaltung der Hausordnung
Durchführung von Mieterhöhungsverlangen des Eigentümers
Entgegennahme und Bearbeitung von Mängelanzeigen des Mieters
Angebotseinholung und Auftragsvergabe bei notwendigen Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
auf Wunsch Mietinkasso
u.v.a.